Unternehmensgrundsätze

Oberster Grundsatz
Bestmögliche Erfüllung der gestellten Aufgaben bis zur vollständigen Zufriedenstellung der Auftraggeber.

Bauherrenvertretungs-Aufträge
Bauherren sehen sich zunehmend höher gestellten Anforderungen im Bauwesen konfrontiert. Die Entscheidungs-findung ist in den letzten Jahrzehnten eindeutig schwieriger und komplexer geworden.

Als fachkompetente Koordinationsstelle zwischen Planenden und Ausführenden steht der Bauherrenvertreter nicht in Konkurrenz zu Architekten und Ingenieuren.

Die Honorierung der Leistungen erfolgt in Abhängigkeit des Schwierigkeitsgrades im Zeittarif oder Pauschal.

Aufgabenbereiche
Wahrung aller Interessen des Auftraggebers gegenüber Architekten, Handwerkern und anderen Vertragspartnern in absoluter
Unabhängigkeit bezüglich Planern, Lieferanten und Unternehmern
Frühzeitige Problemerkennung und deren Zusammenhänge. Planerische, bauliche und wirtschaftliche Managementaufgaben
Projektoptimierung, Senkung der Baukosten und Bauzeit, Steigerung der Bauqualität, Terminkontrollen
Offenlegung von Lücken und Schwächen der Entscheidungsgrundlagen, Vermeiden von Fehlentscheiden
Koordination und Controlling der Planung und Ausführung
Geheimhaltungspflicht gegenüber Dritten

Architektur- und Innenarchitekturaufträge
Es gelten grundsätzlich die Bestimmungen der Honorarordnung SIA 102.
Die Honorierung der Leistungen erfolgt in Abhängigkeit des Schwierigkeitsgrades im Zeittarif oder Pauschal.

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